Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Holy Mighty Stormwitch » 2. Juli 2010, 13:29

Doch, der TMW hat Recht. Kevin Russell lag tatsächlich mal im Koma.

Zu dieser Geschichte: Falls jemand solchen Mist gebaut hat, muss er auch die Konsequenzen tragen. Ob der Mensch bei den Onkelz gesungen hat, Geschäftsführer einer Automobil-Firma ist, Oberstudienrat auf einem Gymnasium oder einen ganz anderen Beruf ausübt, spielt keine Rolle. Ob er tatsächlich schuldig ist, kann ich nicht sagen solange es nicht bewiesen ist. Und wie heißt es so schön: In dubio pro reo - im Zweifelsfall für den Angeklagten.
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Hawkeye_m » 2. Juli 2010, 13:55

Holy Mighty Stormwitch hat geschrieben:Ob er tatsächlich schuldig ist, kann ich nicht sagen solange es nicht bewiesen ist.


Also Böser Onkel ist er per Definition schuld und alleine dafür was die musikalisch/ideologisch oder sonstwie verbrochen haben hat er Knast verdient!!!

...Und für den Autounfall natürlich schon gleich dreimal!

Hawk
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Kubi » 2. Juli 2010, 14:32

Hugin hat geschrieben:Zu Herrn Russell sage ich einfach mal gar nichts, aber die rechtspolitische Debatte finde ich recht spannend.

Wir haben, den Bericht zu Grunde gelegt, hier drei Delikte die im Raum stehen:
.....


Du hast natürlich Recht, dass für deutsche Verhältnisse 5 Jahre für diese Delikte eher hoch wären.

Mir kommt nur generell die deutsche Strafgebung zu milde vor, wenn es "Personenschäden" gibt.

Beispiel:
Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall: 6 Monate - 10(!) Jahre Freiheitsstrafe (§266 StGB)
Vergewaltigung in "minder schwerem Fall": 6 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe (§177 StGB)

Und meiner Meinung nach ist jede (versuchte oder minder schwere) Vergewaltigung viel(!) schlimmer als jede Steuerhinterziehung und sollte daher auch generell höher bestraft werden. Das gleiche gilt für Mord, Totschlag, schwere (auch fahrlässige) Körperverletzung, Kindesmissbrauch etc.
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Truemetalwarrior » 2. Juli 2010, 14:37

Kubi hat geschrieben:
Hugin hat geschrieben:Zu Herrn Russell sage ich einfach mal gar nichts, aber die rechtspolitische Debatte finde ich recht spannend.

Wir haben, den Bericht zu Grunde gelegt, hier drei Delikte die im Raum stehen:
.....


Du hast natürlich Recht, dass für deutsche Verhältnisse 5 Jahre für diese Delikte eher hoch wären.

Mir kommt nur generell die deutsche Strafgebung zu milde vor, wenn es "Personenschäden" gibt.

Beispiel:
Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall: 6 Monate - 10(!) Jahre Freiheitsstrafe (§266 StGB)
Vergewaltigung in "minder schwerem Fall": 6 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe (§177 StGB)

Und meiner Meinung nach ist jede (versuchte oder minder schwere) Vergewaltigung viel(!) schlimmer als jede Steuerhinterziehung und sollte daher auch generell höher bestraft werden. Das gleiche gilt für Mord, Totschlag, schwere (auch fahrlässige) Körperverletzung, Kindesmissbrauch etc.

Das haben wir von den Römern übernommen, das Verbrechen am Staat ist schlimmer als das Verbrechen am Bürger, denn wenn du dem Staat schadest dann schadest du allen Bürgen - Irgend so ein verworrener Gedanke steckt dahinter...
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Cthulhu » 2. Juli 2010, 16:26

Truemetalwarrior hat geschrieben:
Kubi hat geschrieben:
Hugin hat geschrieben:Zu Herrn Russell sage ich einfach mal gar nichts, aber die rechtspolitische Debatte finde ich recht spannend.

Wir haben, den Bericht zu Grunde gelegt, hier drei Delikte die im Raum stehen:
.....


Du hast natürlich Recht, dass für deutsche Verhältnisse 5 Jahre für diese Delikte eher hoch wären.

Mir kommt nur generell die deutsche Strafgebung zu milde vor, wenn es "Personenschäden" gibt.

Beispiel:
Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall: 6 Monate - 10(!) Jahre Freiheitsstrafe (§266 StGB)
Vergewaltigung in "minder schwerem Fall": 6 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe (§177 StGB)

Und meiner Meinung nach ist jede (versuchte oder minder schwere) Vergewaltigung viel(!) schlimmer als jede Steuerhinterziehung und sollte daher auch generell höher bestraft werden. Das gleiche gilt für Mord, Totschlag, schwere (auch fahrlässige) Körperverletzung, Kindesmissbrauch etc.

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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon MetalMolli » 2. Juli 2010, 19:01

Wer so einen Scheiss baut gehört in den Knast! 'nuff said
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Truemetalwarrior » 5. Juli 2010, 12:10

Cthulhu hat geschrieben:
Truemetalwarrior hat geschrieben:
Kubi hat geschrieben:
Hugin hat geschrieben:Zu Herrn Russell sage ich einfach mal gar nichts, aber die rechtspolitische Debatte finde ich recht spannend.

Wir haben, den Bericht zu Grunde gelegt, hier drei Delikte die im Raum stehen:
.....


Du hast natürlich Recht, dass für deutsche Verhältnisse 5 Jahre für diese Delikte eher hoch wären.

Mir kommt nur generell die deutsche Strafgebung zu milde vor, wenn es "Personenschäden" gibt.

Beispiel:
Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall: 6 Monate - 10(!) Jahre Freiheitsstrafe (§266 StGB)
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Und meiner Meinung nach ist jede (versuchte oder minder schwere) Vergewaltigung viel(!) schlimmer als jede Steuerhinterziehung und sollte daher auch generell höher bestraft werden. Das gleiche gilt für Mord, Totschlag, schwere (auch fahrlässige) Körperverletzung, Kindesmissbrauch etc.

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Ich sag ja nicht dass man es als Kavaliersdelikt handhaben soll - ich denke nur dass man so etwas wie eine Vergewaltigung ganz klar schlimmer bewerten sollte und in Fällen wo von einem Triebtäter ausgegangen werden muss automatisch eine Sicherheitsverwahrung ausgesprochen werden sollte - also "echtes" Lebenslänglich... Wobei meine persönliche Meinung dazu ist, dass man solche Leute (sofern die Schuld eindeutig nachgewisen werden kann) viel härter bestrafen sollte aber das sieht unsere Rechtsprechung (leider) nicht vor...
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Kubi » 5. Juli 2010, 12:19

Cthulhu hat geschrieben:
Truemetalwarrior hat geschrieben:
Kubi hat geschrieben:
Hugin hat geschrieben:Zu Herrn Russell sage ich einfach mal gar nichts, aber die rechtspolitische Debatte finde ich recht spannend.

Wir haben, den Bericht zu Grunde gelegt, hier drei Delikte die im Raum stehen:
.....


Du hast natürlich Recht, dass für deutsche Verhältnisse 5 Jahre für diese Delikte eher hoch wären.

Mir kommt nur generell die deutsche Strafgebung zu milde vor, wenn es "Personenschäden" gibt.

Beispiel:
Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall: 6 Monate - 10(!) Jahre Freiheitsstrafe (§266 StGB)
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Und meiner Meinung nach ist jede (versuchte oder minder schwere) Vergewaltigung viel(!) schlimmer als jede Steuerhinterziehung und sollte daher auch generell höher bestraft werden. Das gleiche gilt für Mord, Totschlag, schwere (auch fahrlässige) Körperverletzung, Kindesmissbrauch etc.

Das haben wir von den Römern übernommen, das Verbrechen am Staat ist schlimmer als das Verbrechen am Bürger, denn wenn du dem Staat schadest dann schadest du allen Bürgen - Irgend so ein verworrener Gedanke steckt dahinter...


So verworren ist der Gedanke in einer Demokratie nicht. Wäre Steuerhinterziehung ein Kavliersdelikt dann könnten wir den Laden gleich zusperren.


Das stimmt natürlich. Eigentlich habe ich das (!) an die falsche Stelle gesetzt. Meinetwegen soll Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall mit 10 Jahren Haft bestraft werde, eine "minder schwere" Vergewaltigung aber dann eben ebenfalls mit 10 Jahren, eine "besonders schwere" dann auch gerne mit 30 oder 50 Jahren. vor allem im Wiederholungsfall.
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Acurus-Heiko » 5. Juli 2010, 20:33

Kubi hat geschrieben:
Cthulhu hat geschrieben:
Truemetalwarrior hat geschrieben:
Kubi hat geschrieben:
Hugin hat geschrieben:Zu Herrn Russell sage ich einfach mal gar nichts, aber die rechtspolitische Debatte finde ich recht spannend.

Wir haben, den Bericht zu Grunde gelegt, hier drei Delikte die im Raum stehen:
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Das stimmt natürlich. Eigentlich habe ich das (!) an die falsche Stelle gesetzt. Meinetwegen soll Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall mit 10 Jahren Haft bestraft werde, eine "minder schwere" Vergewaltigung aber dann eben ebenfalls mit 10 Jahren, eine "besonders schwere" dann auch gerne mit 30 oder 50 Jahren. vor allem im Wiederholungsfall.


Wenn ich mal unseren Alt-Kanzler Schröder zitieren darf: "Wegsperren und zwar für immer"
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Max Savage » 6. Juli 2010, 13:42

jetzt hammse ja angeblich noch ne nazi-mütze im auto gefunden. wird ja immer besser :oh2:
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Loomis » 6. Juli 2010, 13:50

Max Savage hat geschrieben:jetzt hammse ja angeblich noch ne nazi-mütze im auto gefunden. wird ja immer besser :oh2:

Was ist denn eine Nazi-Mütze?
So was?
http://www.fasching-karneval.kemmether. ... .asp?ID=99
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Sgt. Kuntz » 6. Juli 2010, 14:48

Loomis hat geschrieben:
Max Savage hat geschrieben:jetzt hammse ja angeblich noch ne nazi-mütze im auto gefunden. wird ja immer besser :oh2:

Was ist denn eine Nazi-Mütze?
So was?
http://www.fasching-karneval.kemmether. ... .asp?ID=99


:lol:

Es geht sogar das Gerücht um, dass er in jener Nacht auf der Autobahn fuhr - AUF DER AUTOBAHN!!!! :oh2: :oh2:
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon J.uwe » 6. Juli 2010, 14:53

Sgt. Kuntz hat geschrieben:
Loomis hat geschrieben:
Max Savage hat geschrieben:jetzt hammse ja angeblich noch ne nazi-mütze im auto gefunden. wird ja immer besser :oh2:

Was ist denn eine Nazi-Mütze?
So was?
http://www.fasching-karneval.kemmether. ... .asp?ID=99


:lol:

Es geht sogar das Gerücht um, dass er in jener Nacht auf der Autobahn fuhr - AUF DER AUTOBAHN!!!! :oh2: :oh2:


Solche Rowdys gehören echt aus dem sprichwörtlichen Verkehr gezogen.
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Cthulhu » 6. Juli 2010, 18:25

Sgt. Kuntz hat geschrieben:
Loomis hat geschrieben:
Max Savage hat geschrieben:jetzt hammse ja angeblich noch ne nazi-mütze im auto gefunden. wird ja immer besser :oh2:

Was ist denn eine Nazi-Mütze?
So was?
http://www.fasching-karneval.kemmether. ... .asp?ID=99


:lol:

Es geht sogar das Gerücht um, dass er in jener Nacht auf der Autobahn fuhr - AUF DER AUTOBAHN!!!! :oh2: :oh2:


AUTOBAHN GETH GAR NICHT! RAUS AUS MEINEM STUDIO! :angry2:
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Re: Böhse-Onkelz-Sänger muss vor Gericht

Beitragvon Sigi » 6. Juli 2010, 22:30

Acurus-Heiko hat geschrieben:
Kubi hat geschrieben:
Cthulhu hat geschrieben:
Truemetalwarrior hat geschrieben:
Kubi hat geschrieben:
Hugin hat geschrieben:Zu Herrn Russell sage ich einfach mal gar nichts, aber die rechtspolitische Debatte finde ich recht spannend.

Wir haben, den Bericht zu Grunde gelegt, hier drei Delikte die im Raum stehen:
.....


Du hast natürlich Recht, dass für deutsche Verhältnisse 5 Jahre für diese Delikte eher hoch wären.

Mir kommt nur generell die deutsche Strafgebung zu milde vor, wenn es "Personenschäden" gibt.

Beispiel:
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Und meiner Meinung nach ist jede (versuchte oder minder schwere) Vergewaltigung viel(!) schlimmer als jede Steuerhinterziehung und sollte daher auch generell höher bestraft werden. Das gleiche gilt für Mord, Totschlag, schwere (auch fahrlässige) Körperverletzung, Kindesmissbrauch etc.

Das haben wir von den Römern übernommen, das Verbrechen am Staat ist schlimmer als das Verbrechen am Bürger, denn wenn du dem Staat schadest dann schadest du allen Bürgen - Irgend so ein verworrener Gedanke steckt dahinter...


So verworren ist der Gedanke in einer Demokratie nicht. Wäre Steuerhinterziehung ein Kavliersdelikt dann könnten wir den Laden gleich zusperren.


Das stimmt natürlich. Eigentlich habe ich das (!) an die falsche Stelle gesetzt. Meinetwegen soll Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall mit 10 Jahren Haft bestraft werde, eine "minder schwere" Vergewaltigung aber dann eben ebenfalls mit 10 Jahren, eine "besonders schwere" dann auch gerne mit 30 oder 50 Jahren. vor allem im Wiederholungsfall.


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Wenn er das doch bloß durchgesetzt hätte ..... man, ich hätte mich zum ersten Mal für Polititk interessiert.

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