Moderator: Loomis
MetalManni hat geschrieben:Die Antwort ist für mich ganz klar: Special Editions können von mir aus limitiert sein. Wenn sie offiziell limitiert sind, dann sind jegliche Nachpressungen Verarsche.
Aber grundsätzlich sollte es von jedem Album auch Nachpressungen geben, wenn die alten Auflagen vergriffen sind. Für interessierte Kunden müssen immer neue Exemplare vorhanden sein. Also die normalen Edition, die nicht "special" sind, die sollten immer und immer wieder nachgepresst werden. The Deluge, Graceful Inheritance, so essenzielle Alben dürfen einfach nicht arschrar und dementsprechend schweineteuer sein, dass ich sie mir nicht leisten kann. Die Limited Editions von mir aus schon, aber normale Versionen sollten immer neugepresst werden.
Rantanplan hat geschrieben:Diese Frage muss man sich jeweils auf zwei verschiedenen Seiten stellen.
Die erste Position bezieht der Verkäufer bzw. das Label. Wenn aus dessen Sicht ein hoher Verkauf nicht erwartet werden kann, dann macht eine Limitierung schon Sinn. Es gibt nur ein bestimmtes Kontingent an Tonträgern, die man schon irgendwie verkaufen kann, wenn man sich anstrengt. Ohne Limitierung und ständig vollem Lager bei so gut wie nicht existenter Nachfrage, wäre es aus kaufmännischer Sicht schon ein immenses Minusgeschäft.
Sollte es aber eine Limitierung aus Exklusivitätsgründen geben, so wäre hier eine Nachpressung reiner Beschiss und Selbstverrat.
Die zweite Position nimmt der Käufer ein. Aus seiner Sicht ist eine Limitierung der Platte gleichzeitig auch eine Limitierung seiner Möglichkeiten. Er kann sie nämlich nicht einfach dann bestellen, wenn er sie haben möchte (und sich eventuell auch erst dann leisten kann), sondern nur so lange es sie noch gibt.
Andererseits gibt es auch hier das Exklusivitätsprinzip, mit dem sich der Käufer von der restlichen zahlenden Masse abheben will und deshalb auch möglicherweise einen höheren Preis in Kauf nimmt. Da ist eine limitierte LP schon ein kleines Schmankerl an Individualität. First come, first serve: Also quasi der polyvinylchloride Darwinismus der Musikliebhaber.
Pavlos hat geschrieben:Mir ist´s pipikakaegal, denn ich kaufe nur CDs.![]()
Aber um mal´ne ernsthafte Antwort abzufeuern: Ich seh´das bzgl. "limitiert" wie der Manuel. Dat´is klarer Beschiss, wird aber immer wieder funktionieren, da (wir) Musiksammler ja scheinbar nicht draus lernen (wollen).
Kubi hat geschrieben:Warum solltest du auch kaufen, was du "überhaupt nicht haben willst"? Das wäre ja albern.
Acurus-Heiko hat geschrieben:Ein Problem liegt ebenso im Verbraucherschutz. Der Begriff "limitiert" ist - soweit ich das überschaue - rechtlich ohne Bedeutung.
Cromwell hat geschrieben:Acurus-Heiko hat geschrieben:Ein Problem liegt ebenso im Verbraucherschutz. Der Begriff "limitiert" ist - soweit ich das überschaue - rechtlich ohne Bedeutung.
Ich sehe hier keinen Bedarf für rechtliche Reglementierung. Das würde bedingen, dass "limitiert" eine tatsächliche und entscheidende Qualität der Veröffentlichung darstellt. Das ist meiner Meinung nach nicht der Fall. Die Musik bleibt die gleiche, das Begleitmaterial etc. auch. "Limitiert" als Qualitätsmerkmal entsteht immer nur als ideeller Wert im Auge des Sammlers.
Cromwell hat geschrieben:Eine Reglementierung würde auch Einklagbarkeit mit sich führen. Was soll einklagbar sein? Die angenommene Wertsteigerung bei eBay-Verkäufen, wenn statt 100 Exemplaren 200 auf dem Markt zirkulieren?
Cromwell hat geschrieben:Ansonsten alles schön zusammengefasst: Wir haben eine Industrie und der Markt wird nach unserem Verhalten bestückt. Das Gefühl der "Besonderheit" von wasauchimmer hilft beim Verkaufen.
Cromwell hat geschrieben:Ich kaufe immer die günstigste Variation, die bei gleicher tatsächlicher Qualität (Vinylfarben und Limitierungen haben für mich mit Qualität nichts zu tun) käuflich erworben werden kann. Wenn Schallplatten mir zu teuer sind, habe ich eben meine 10€-CDs, wie bei Pagan Altar. Das hat auf die Wertschätzung der Musik keinen Einfluss.
Wenn CDs und Schallplatten annähernd gleich viel kosten, kaufe ich manchmal Schallplatten - weil Schallplatten schön aussehen. Aber zehn Versionen und "Sammlerbewusstsein"? Nein danke.
Acurus-Heiko hat geschrieben:Cromwell hat geschrieben:Eine Reglementierung würde auch Einklagbarkeit mit sich führen. Was soll einklagbar sein? Die angenommene Wertsteigerung bei eBay-Verkäufen, wenn statt 100 Exemplaren 200 auf dem Markt zirkulieren?
Wenn es sich nachweislich um 200 Exemplare einer Auflage handelt, von der es nach Produktbewerbung nur 100 geben darf, dann wäre das in der Tat Betrug und der Hersteller wäre dafür zur Verantworung zu ziehen.
Acurus-Heiko hat geschrieben:Cromwell hat geschrieben:Ansonsten alles schön zusammengefasst: Wir haben eine Industrie und der Markt wird nach unserem Verhalten bestückt. Das Gefühl der "Besonderheit" von wasauchimmer hilft beim Verkaufen.
Habe ich echt nur so wenig mit so vielen Worten zum Ausdruck gebracht?
Acurus-Heiko hat geschrieben:Cromwell hat geschrieben:Ich kaufe immer die günstigste Variation, die bei gleicher tatsächlicher Qualität (Vinylfarben und Limitierungen haben für mich mit Qualität nichts zu tun) käuflich erworben werden kann. Wenn Schallplatten mir zu teuer sind, habe ich eben meine 10€-CDs, wie bei Pagan Altar. Das hat auf die Wertschätzung der Musik keinen Einfluss.
Wenn CDs und Schallplatten annähernd gleich viel kosten, kaufe ich manchmal Schallplatten - weil Schallplatten schön aussehen. Aber zehn Versionen und "Sammlerbewusstsein"? Nein danke.
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